Versicherung & Finanzen

In geschlossene Fonds investieren

Geschlossene Fonds gelten seit Jahren als Investments im Bereich des so genannten Grauen Kapitalmarktes. Dieser Begriff soll verdeutlichen, dass geschlossene Fonds anders als Publikumsfonds keiner staatlichen Aufsicht unterliegen. Zwar müssen die Prospekte, in denen die Initiatoren ihre neuen zur Zeichnung anstehenden Fonds bewerben, durch die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) geprüft werden, diese Prüfung erfolgt aber nur auf Vollständigkeit, nicht auf die Seriosität des eigentlichen Investments. Wer bei der Auswahl geschlossener Fonds aber einige Grundregeln beachtet und nur Beteiligungen wählt, deren Initiatoren bereits in der Vergangenheit durch die Einhaltung ihrer prospektierten Renditen positiv aufgefallen sind, der kann mithilfe solcher Beteiligungen Anlageklassen und Investmentbereiche abdecken, die ihm sonst nicht zur Verfügung stehen würden. Geschlossene Fonds in ihrer Ausgestaltung sind dabei sehr vielfältig. Von Containerfonds, welche in die Vermietung von Schiffscontainern investieren, über geschlossene Immobilienfonds bis hin zu Schiffsfonds oder Flugzeugfonds gibt es fast nicht, in das der Anleger nicht investieren kann. Besonders geschlossene Immobilienfonds und die Kategorie der Schiffsfonds gehören dabei zu den Lieblingen der Anleger. Das mag auch damit zu tun haben, dass bei diesen Investments die Objekte, in die investiert wird, für die meisten Anleger verständlich sind. Geschlossene Immobilienfonds zum Beispiel beteiligen den Anleger an einer oder mehreren Immobilien. Hier kommen auch steuerliche Vorteile zum Tragen, die so kaum eine andere Anlageklasse bieten kann: wer seine Fondsanteile länger als zehn Jahre hält, kann seine Veräußerungsgewinne steuerfrei einstreichen, so die derzeitige Gesetzeslage. Darüber hinaus handelt es sich bei Immobilien um Investments mit echtem Inflationsschutz, denn je höher die Inflation, desto teurer werden Immobilien, da sich ihr Marktwert unter anderem auch an den Neubaukosten orientiert, welche im Zuge einer Inflation ebenfalls steigen. Damit können geschlossene Immobilienfonds einen hervorragenden Inflationsschutz bei gleichzeitiger Nutzung steuerlicher Vorteile bieten. Beides zusammen kann kaum eine andere Anlageklasse aufweisen. Schiffsbeteiligungen hingegen waren lange Jahre vor allem bei vermögenden Privatanlegern als Steuersparmodelle sehr beliebt. Seit dem Wegfall eines Großteils der steuerlichen Verlustmöglichkeiten hat sich dies jedoch grundlegend gewandelt. Heutzutage stellen Schiffsbeteiligungen renditestarke Investments dar, welche vor allem vom Wirtschaftswachstum und dem damit verbundenen erhöhten Aufkommen im internationalen Warenverkehr profitieren. Auch bei Schiffsfonds kann der Anleger während der Laufzeit steuerliche Vorteile aufgrund der so genannten Tonnagesteuer geltend machen. Die Tonnagesteuer ermöglicht dem Anleger fast steuerfreie Ausschüttungen einzustreichen. Einzig beim Verkauf des Schiffes am Ende der Laufzeit eines solchen Schiffsfonds, muss die Differenz zwischen Marktwert und Buchwert des Schiffes versteuert werden. Diese quasi Steuerfreiheit der Auszahlungen während der Laufzeit aufgrund der Tonnagesteuer ist ein Grund für die Beliebtheit dieser Anlageklasse. Wie sie sehen, sind geschlossene Fonds keineswegs etwas, worum man als Privatanleger einen Bogen machen sollte. Ganz im Gegenteil, denn richtig gewählt können sie überdurchschnittliche Renditen oder hervorragenden Inflationsschutz bieten.

Informationen zum Autor "Daniel_Franke":
Daniel Franke
E-Mail: info(at)franke-media.net
Web: http://www.kredit-und-finanzen.de/kredite/

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