Die staatliche Förderung der Riester-Rente
Durch die staatliche Förderung der Riester-Rente soll es auch Normalverdienern nach dem Willen der Bundesregierung möglich sein, im Alter nicht von der Sozialhilfe leben zu müssen. Tatsache ist dabei, dass das Niveau der Altersrente Anfang dieses Jahrtausends von ehemalig 70 Prozent auf 67 Prozent gesenkt wurde. Um die damit aufgebrochene Versorgungslücke bei der Altersrente zu schließen, wurde auf Betreiben vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, das Konzept der Riester-Rente verabschiedet. Die Riester-Rente beruht dabei darauf, dass in entsprechend zertifizierte Verträge von den Versicherungsnehmern einerseits monatliche Beiträge eingezahlt werden müssen, andererseits die von staatlicher Seite her Zulagen erhalten und zwar in Form der sogenannten Grundzulage sowie der Kinderzulage. Staatliche Förderung mit der Riester-Rente kann jedoch nur der Personenkreis in Anspruch nehmen, der auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, also pflichtversicherte Arbeitnehmer sowie in die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig einbezahlende Selbstständige. Im Jahr 2002, in dem Jahr als die Riester-Rente in Kraft trat, lagen die staatlichen Zulagen dabei bei 38 Euro für Ledige und 76 Euro für verheiratet. Für Kinder, für die man Kindergeld bezog, erhielt man als staatliche Zulage im Jahr 2002 46 Euro. Ab 2008 beträgt die staatliche Grundzulage für Ledige 154 Euro, für Verheiratete 308 Euro. Für jedes Kind, für das man Kindergeld erhält, beträgt die Kinderzulage 185 Euro.
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