Versicherung & Finanzen

Die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte

Die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte GOÄ und GOZ wurde als Regelwerk vom Gesetzgeber geschaffen, um für alle Beteiligten im Gesundheitswesen Rechtssicherheit zu schaffen. Die Gebührenordnungen sind die Grundlage für jede Arztrechnung als Versicherter in der PKV. Der Arzt berechnet sein Honorar, indem er den dort aufgeführten Gebührensatz, je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung mit einem Steigerungssatz multipliziert. Hier unterscheidet man zwischen dem Gebührenrahmen, dem Regelhöchstsatz und dem Höchstsatz. Grundsätzlich darf eine Behandlung zwischen dem 1,0 fachen und dem Regelhöchstsatz (2,3 fach für ärztliche Leistungen) berechnet werden. Wird der Regelhöchstsatz überschritten, muß eine nachvollziehbare Begründung mit der Rechnung eingereicht werden. Falls ein Faktor über dem Höchstsatz (3,5 fach für ärztliche Leistungen) gewählt wird, muß der Arzt dies vor der Behandlung mit dem Patienten in einer Honorarvereinbarung festlegen. Die meisten Privaten Krankenversicherungen erstatten innerhalb des Höchstsätze ohne Probleme und haben dies auch in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sogenannte AVB geregelt. Falls man keinen Tarif gewählt hat, der über den Höchstsatz hinaus leistet, sollte man vor Behandlungsbeginn und vor einer Honorarvereinbarung mit dem Arzt die PKV anfragen, ob sie die Kosten für die Rechnung vollständig übernehmen, um Eigenbeteiligungen zu vermeiden. Das Überschreiten des Höchstsatzes ist allerdings eine Ausnahme und passiert häufiger im Krankenhausbereich. Die meisten Ärzte kommen in ihrer Liquidation mit den Höchstsätzen aus.
Der Arbeitgeberzuschuß wird bei einem Angestellten auch dann gewährt, wenn die Tarife der Privaten Krankenversicherung den Regelhöchstsatz überschreiten, allerdings immer nur bis zum durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse.

Autor: Ulrich Lindemann
info [ ett ] pkv-krankenkassen-vergleich.de

Informationen zum Autor "pkv24":
Ulrich Lindemann
E-Mail: info(at)pkv-krankenkassen-vergleich.de
Web: http://www.pkv-krankenkassen-vergleich.de

Bookmarken bei Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Reddit
  • Webnews
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Google Bookmarks
  • Slashdot
  • Ask
  • BlinkList
  • Furl
  • Live-MSN
  • Netscape
  • SEOigg
  • Spurl
  • Squidoo
  • Technorati
  • YahooMyWeb
Zufällige Artikel Die 5 neusten Artikel
  • honorarvereinbarung Ärzte (1)