Die Basisrente
Die Basisrente, auch bekannt unter der Bezeichnung Rürup Rente, ist eine staatlich subventionierte Form der privaten Altersvorsorge. Sie ist für Angestellte und Selbstständige gleichermaßen geeignet. Die Basisrente ist jedoch nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar oder veräußerbar. Um den Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu fördern schafft der Gesetzgeber Anreize. Bei der Basisrente profitiert die versicherte Person von einem Steuervorteil, der im Rahmen der Einkommenssteuererklärung ermittelt wird.
Vorteile Rürup Rente
Während der vertraglichen Laufzeit der Basisrente leistet der Versicherungsnehmer monatliche Beiträge. Seit dem Jahr 2005 hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit 60% der geleisteten Aufwendungen von der Steuer abzusetzen. Das ist ein Vorteile Rürup Rente.
Es gilt eine Höchstgrenze, die für Alleinstehende bei 12.000€ und für Eheleute bei 24.000€ im Jahr liegt. Die Höchstgrenze wird stufenweise angehoben bis schließlich im Jahr 2025 100% der Aufwendungen zur Basisrente steuerlich absetzbar sind. Die Höchstgrenze liegt dann bei 20.000€ für ledige und 40.000€ für verheiratete.
Mit Ablauf der vertraglichen Laufzeit wird die Leistung der Basisrente in Form einer monatlichen lebenslangen Rente fällig. Die Auszahlungsphase kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers beginnen. Lediglich die Hälfte der monatlichen Rente aus der Basisrente ist steuerpflichtig. Bei der Basisrente besteht nicht wie bei anderen Formen der privaten Altersvorsorge die Möglichkeit die fälligen Leistungen als einmalige Kapitalzahlung zu erhalten.
Einen Kommentar schreiben
Du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.
Zufällige Artikel- Günstige Digitalkameras finden
- Dachausbau durch den Dachdecker
- Das Geschäftskonto
- Das Einmaleins des Düngens
- Bandverletzung am Fuß


















